
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
general terms and conditions
§1 Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil sowohl sämtlicher Verträge, Vereinbarungen und sonstigen geschäftlichen Beziehungen zwischen KYKY Inlfuence und ihren Kunden oder Auftraggebern als auch sämtlicher schriftlicher und mündlicher- Angebote von KYKY Influence, und zwar auch dann, wenn sie bei späteren Verträgen und Auftragsverhältnissen nicht erwähnt werden. Die Angebote von KYKY Influence sind stets freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
§2 Vertrag, Vermittlung und Ausführung
(1) Grundlage der Geschäftsbeziehung mit Kunden ist das individuelle Angebot von KYKY Influence in dem von den Vertragsteilen insbesondere Ort und Dauer der Veranstaltung, Art und Umfang der Tätigkeit, sowie die Vermittlungsprovision definiert werden. Der Kunde verpflichtet sich vor Vertragsunterzeichnung besondere behördliche Anforderungen (z.B. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz), die für die Erfüllung des Auftrags wesentlich sind, schriftlich bekannt zu geben. Die Projektvereinbarung ist abgeschlossen, wenn der Auftraggeber der Agentur KYKY Influence einen Auftrag erteilt, den sie bestätigt (Unterschrift) und für den, unter Ausschluss eventueller Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
(2) Alle Aufträge werden, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, der AgenturKYKY Influence - erteilt. In der Regel erfolgt die Beauftragung oder Bestätigung in schriftlicher Form. Mit der Auftragserteilung oder Bestätigung erkennt der Kunde beziehungsweise Vertragspartner an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Unterlagen über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreibfehlern und Rechenfehlern in den von der Agentur vorgelegten Unterlagen besteht für diese keine Verbindlichkeit. Der Kunde bzw. Vertragspartner ist verpflichtet, die Agentur über derartige Fehler in Kenntnis zu setzten, so dass das Angebot oder die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen.
(3) Da beim Abschluss der Projektvereinbarung die endgültige Projektdauer (noch) nicht bekannt ist, gilt der im Angebot aufgeführte Preisvorschlag lediglich als Schätzung. Demzufolge kann und wird der Auftraggeber keinesfalls Forderungen hinsichtlich des geschätzten Preisvorschlags geltend machen.
(4) KYKY Influence - behält sich vor etwaige entstehende Kosten für An-/Abreise, Transport in Rechnung zu stellen.
§ 3 Leistungsumfang und Vergütung
Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, sind von der Agentur KYKY Influence auf Verlangen des Kunden nur dann mit auszuführen, wenn der Betrieb der Agentur KYKY Influence auf derartige Leistungen eingerichtet ist. Andere Leistungen können der Agentur KYKY Influence nur mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Für die Ausführung dieser nicht vereinbarten Leistungen hat die Agentur KYKY Influence Anspruch auf besondere Vergütung. Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung.
§ 4 Abrechnung und Zahlung
(1) Der jeweilige Rechnungsbetrag ist fällig 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen ist der Eingang der Zahlung bei KYKY Influence maßgeblich.
(2) Der Kunde ist auf Anforderung von KYKY Influence zu Abschlagszahlungen verpflichtet, die dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistungen oder dem gesondert aufzustellenden Zahlungsplan entsprechen.
§ 5 Stornierung von Aufträgen
(1) Stornierungen haben schriftlich oder unter Einhaltung der Textform zu erfolgen.
(2) Im Falle der Stornierung schuldet der Kunde der Agentur, KYKY Influence, die vereinbarte Vergütung. KYKY Influence muss sich aber dasjenige anrechnen lassen, was sie durch einen anderweitigen Einsatz seiner Mittel erspart bzw. böswillig zu ersparen unterlässt.
Dieser ersparte Einsatz wird bei Personalbuchungen pauschal mit
- 50 % der vereinbarten Vergütung angesetzt, wenn die Stornierung bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt,
- 30 % der vereinbarten Vergütung angesetzt, wenn die Stornierung weniger als 6 Wochen, jedoch bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, und
- 0 % der vereinbarten Vergütung, wenn die Stornierung weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass KYKY Influence darüber hinausgehende Einsparungen erzielt hat. Ein etwaiges Kündigungsrecht aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt.
§6 Haftung und Garantie
(1) Vorbehaltlich anderer als in diesen AGBs getroffener gesetzlicher Regelungen haftet die KYKY Influence Agentur - wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder Beschädigung an Personen oder Sachen durch das Einsatzpersonal oder Beauftragte der KYKY Influence Agentur - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Insbesondere wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Kunden unterliegt, haftet die Agentur – KYKY Influence - nicht für eventuell entstehende Schäden.
(3) Ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch besteht maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Anderweitige und darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.
(4) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrecht, des Urheberrechts etc. verstoßen. Die Agentur – KYKY Influence - ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei den Vorbereitungen bekannt werden.
(5) Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei der Agentur – KYKY Influence- anzuzeigen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.
§7 Verhinderung des Models/des Influencers
(1) Eine Buchung und vertragliche Verpflichtung des Models, nicht aber den tatsächlichen Einsatz oder die Einsatzfähigkeit des Models, wird von KYKY Influence garantiert. Bei Ausfall des Models wird KYKY Influence- sich bemühen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. Eine Haftung durch KYKY INfluence - für finanzielle Einbußen oder Schäden wegen Ausfällen des Models wird nicht begründet. Jeder Ausfall befreit den Kunden von seinen vereinbarten Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Model und der Agntur - KYKY Influence.
(2) Bei Nichteinhaltung der Buchung aus Verschulden des Models, entfällt maximal das Honorar inklusive der Agenturprovision. Eine weitergehende Haftung, Regress, Gewährleistung und Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.
§8 Konkurrenzschutz und Abwerbeverbot
(1) Die von der Agentur KYKY Influence eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 24 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Kunden, weder Aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.000,00 EUR pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§9 Datenschutz, Vertraulichkeit und Werbemaßnahmen
(1) Die Parteien werden alle zu ihrer Kenntnis gelangten Geschäftsvorgänge der jeweils anderen Partei vertraulich behandeln. Die Agentur KYKY Influence darf - unbeschadet einer abweichenden Regelung im Einzelfall - mit dem Namen des Kunden Werbemaßnahmen betreiben, insbesondere diesen in Referenzlisten aufnehmen oder auf andere Weise im geschäftlichen Verkehr nennen.
(2) Die Agentur KYKY Influence ist berechtigt, während einer Aktion erstellte Dokumentationen, einschließlich des aufgenommenen Bild- und Filmmaterials für eigene Werbemaßnahmen und Präsentationen zu verwenden.
§10 Eigentums- und Urheberrecht
(1) Der Kunde und die Agentur KYKY Influence sind berechtigt, alle während der Auftragsdurchführung aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmmaterial, uneingeschränkt für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen.
(2) Leistungen und Teilleistungen der Agentur KYKY Influence bleiben Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und für die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Nutzungsdauer.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Ergänzungen oder Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie jeglicher vertraglicher Vereinbarungen, auch bloße Abweichungen im Rahmen einer Kundenbeziehung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für etwaige Abänderungen dieses Schriftformerfordernisses. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
(2) Die Agentur KYKY Inlfuence sichert zu, dass persönliche Daten streng vertraulich behandelt werden.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
(4) Der Vertragspartner hat seinen Wohnsitz- oder Sitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens der Agentur unverzüglich anzuzeigen.
(5) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: 12.06.2022